Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1826
BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92 (https://dejure.org/1992,1826)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1992 - 2 B 13.92 (https://dejure.org/1992,1826)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 (https://dejure.org/1992,1826)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1826) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Beendigung eines Beamtenverhältnisses - Soldatengesetz - Einstweiliger Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Soldat in einem Generalsrang, Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Verfahren; Ruhestand, einstweiliger, Verfahren bei Versetzung eines Soldaten in den -; Streitwert, - bei Versetzung in den Ruhestand

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 90
  • DÖV 1993, 34
  • ZBR 1992, 284
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 182.61

    Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand - Plötzliche

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92
    Das dem Bundespräsidenten damit eingeräumte Ermessen umfaßt - unbeschadet einer vom 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochenen Erweiterung auf den Gesichtspunkt einer dem Verteidigungsauftrag entsprechenden Altersstruktur (BVerwGE 23, 295 ) - jedenfalls den auch der insoweit vergleichbaren Regelung für "politische Beamte" in § 36 BBG zugrundeliegenden Zweck, die Amtsführung der betroffenen hohen Amtsträger in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierungspolitik zu halten, wobei diese Amtsträger die Politik der Regierung nicht nur nicht behindern, sondern sie aktiv unterstützen müssen und des fortdauernden vollen Vertrauens der Regierung in ihre Bereitschaft und Fähigkeit hierzu bedürfen (vgl. zu § 36 BBG BVerfGE 7, 155 ; BVerwGE 19, 332 ; 52, 33 ; Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - <RiA 1982, 170>).

    Ist dieses Vertrauen der Regierung im Einzelfall nicht mehr im erforderlichen Maße gegeben, so ist die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand möglich und in aller Regel gerechtfertigt, d.h. ermessensfehlerfrei (vgl. BVerwGE 19, 332 ; Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - ).

    Angesichts dieser Eigenart der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wird deren beamtenrechtliche Regelung hergebrachtermaßen auch dahin verstanden, daß die Maßnahme - abweichend von der allgemeinen, heute in § 39 Abs. 1 VwVfG ausgesprochenen Regel - keiner ausdrücklichen Begründung bedarf (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 332 ; BVerwGE 19, 332 ).

  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92
    Angesichts dieser Eigenart der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wird deren beamtenrechtliche Regelung hergebrachtermaßen auch dahin verstanden, daß die Maßnahme - abweichend von der allgemeinen, heute in § 39 Abs. 1 VwVfG ausgesprochenen Regel - keiner ausdrücklichen Begründung bedarf (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 332 ; BVerwGE 19, 332 ).

    Unberührt bleibt das etwaige aus der Fürsorgepflicht sich ergebende Gebot, den betroffenen Beamten oder Soldaten zu Beschwerden oder sonst zu möglicherweise strittigen Tatsachenbehauptungen anzuhören, bevor daraus Folgerungen zu seinen Lasten gezogen werden (vgl. BVerfGE 8, 332 ); um strittige Tatsachenbehauptungen geht es hier indessen nicht.

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92
    Das dem Bundespräsidenten damit eingeräumte Ermessen umfaßt - unbeschadet einer vom 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochenen Erweiterung auf den Gesichtspunkt einer dem Verteidigungsauftrag entsprechenden Altersstruktur (BVerwGE 23, 295 ) - jedenfalls den auch der insoweit vergleichbaren Regelung für "politische Beamte" in § 36 BBG zugrundeliegenden Zweck, die Amtsführung der betroffenen hohen Amtsträger in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierungspolitik zu halten, wobei diese Amtsträger die Politik der Regierung nicht nur nicht behindern, sondern sie aktiv unterstützen müssen und des fortdauernden vollen Vertrauens der Regierung in ihre Bereitschaft und Fähigkeit hierzu bedürfen (vgl. zu § 36 BBG BVerfGE 7, 155 ; BVerwGE 19, 332 ; 52, 33 ; Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - <RiA 1982, 170>).

    Angesichts dieser Eigenart der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand wird deren beamtenrechtliche Regelung hergebrachtermaßen auch dahin verstanden, daß die Maßnahme - abweichend von der allgemeinen, heute in § 39 Abs. 1 VwVfG ausgesprochenen Regel - keiner ausdrücklichen Begründung bedarf (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 8, 332 ; BVerwGE 19, 332 ).

  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92
    Das dem Bundespräsidenten damit eingeräumte Ermessen umfaßt - unbeschadet einer vom 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochenen Erweiterung auf den Gesichtspunkt einer dem Verteidigungsauftrag entsprechenden Altersstruktur (BVerwGE 23, 295 ) - jedenfalls den auch der insoweit vergleichbaren Regelung für "politische Beamte" in § 36 BBG zugrundeliegenden Zweck, die Amtsführung der betroffenen hohen Amtsträger in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierungspolitik zu halten, wobei diese Amtsträger die Politik der Regierung nicht nur nicht behindern, sondern sie aktiv unterstützen müssen und des fortdauernden vollen Vertrauens der Regierung in ihre Bereitschaft und Fähigkeit hierzu bedürfen (vgl. zu § 36 BBG BVerfGE 7, 155 ; BVerwGE 19, 332 ; 52, 33 ; Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - <RiA 1982, 170>).

    Ist dieses Vertrauen der Regierung im Einzelfall nicht mehr im erforderlichen Maße gegeben, so ist die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand möglich und in aller Regel gerechtfertigt, d.h. ermessensfehlerfrei (vgl. BVerwGE 19, 332 ; Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - ).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92
    Das dem Bundespräsidenten damit eingeräumte Ermessen umfaßt - unbeschadet einer vom 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochenen Erweiterung auf den Gesichtspunkt einer dem Verteidigungsauftrag entsprechenden Altersstruktur (BVerwGE 23, 295 ) - jedenfalls den auch der insoweit vergleichbaren Regelung für "politische Beamte" in § 36 BBG zugrundeliegenden Zweck, die Amtsführung der betroffenen hohen Amtsträger in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierungspolitik zu halten, wobei diese Amtsträger die Politik der Regierung nicht nur nicht behindern, sondern sie aktiv unterstützen müssen und des fortdauernden vollen Vertrauens der Regierung in ihre Bereitschaft und Fähigkeit hierzu bedürfen (vgl. zu § 36 BBG BVerfGE 7, 155 ; BVerwGE 19, 332 ; 52, 33 ; Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - <RiA 1982, 170>).
  • BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 115.64
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 2 B 13.92
    Das dem Bundespräsidenten damit eingeräumte Ermessen umfaßt - unbeschadet einer vom 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausgesprochenen Erweiterung auf den Gesichtspunkt einer dem Verteidigungsauftrag entsprechenden Altersstruktur (BVerwGE 23, 295 ) - jedenfalls den auch der insoweit vergleichbaren Regelung für "politische Beamte" in § 36 BBG zugrundeliegenden Zweck, die Amtsführung der betroffenen hohen Amtsträger in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierungspolitik zu halten, wobei diese Amtsträger die Politik der Regierung nicht nur nicht behindern, sondern sie aktiv unterstützen müssen und des fortdauernden vollen Vertrauens der Regierung in ihre Bereitschaft und Fähigkeit hierzu bedürfen (vgl. zu § 36 BBG BVerfGE 7, 155 ; BVerwGE 19, 332 ; 52, 33 ; Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 2 C 12.80 - <RiA 1982, 170>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - 6 A 739/18

    Einstufung von Polizeipräsidenten als politische Beamte verfassungswidrig

    Dies wird in der Rechtsprechung verneint, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, ZBR 1992, 284 = juris Rn. 9; OVG NRW,Urteil vom 1. Oktober 1991 - 1 A 1619/90 -, NWVBl. 1992, 132 = juris Rn. 2 ff., in der Literatur indes kontrovers beurteilt.

    Zu § 50 Abs. 1 SG: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, NVwZ-RR 1993, 90 = juris Rn. 5 m. w. N.; zu § 36 Abs. 1 BBG: OVG NRW, Urteile vom 6. Mai 1998 - 12 A 7633/95 -, juris Rn. 18, und vom 1. Oktober 1991 - 1 A 1619/90 -, NWVBl. 1992, 132 = juris Rn. 14; ferner zur Versetzung in den "Wartestand": BVerfG, Beschlüsse vom 2. Dezember 1958 - 1 BvL 27/55 -, BVerfGE 8, 332 = juris Rn. 85, und vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155 = juris Rn. 41; BeckOK BeamtenR NRW/Mar-tin, 18. Edition 1. August 2020, LBG NRW, § 37 Rn. 15; Franke, in: GKÖD, Kommentar, Loseblattslg.

    Zu § 50 Abs. 1 SG: BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, NVwZ-RR 1993, 90 = juris Rn. 6; zu § 36 Abs. 1 BBG: OVG NRW, Urteile vom 6. Mai 1998 - 12 A 7633/95 -, juris Rn. 18, und vom 1. Oktober 1991 - 1 A 1619/90 -, NWVBl. 1992, 132 = juris Rn. 17 f.; Franke, in: GKÖD, Kommentar,Loseblattslg.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 107/07

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage eines Offiziers gegen seine Versetzung in

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, NVwZ-RR 1993, 116 = DÖV 1993, 34, m.w.N.; Senatsurteil vom 1. Oktober 1991 - 1 A 1619/90 -, NWVBl 1992, 132 = NZWehrR 1992, 123.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 2 BvR 1107/92 -, DVBl 1994, 103; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992, - 2 B 13.92 -, NVwZ-RR 1993, 116, m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 1998 - 12 A 7633/95 -, juris; Kugele, Die politischen Beamten in der Bundesrepublik Deutschland, ZBR 2007, 109 (115).

    vgl. BVerwG, Urteile vom 18. September 1957 - II C 182.61 -, BVerwGE 19, 332 (336), und vom 17. September 1981 - 2 C 12.80 -, RiA 1982, 170, sowie Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, NVwZ-RR 1993, 116, m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 1998 - 12 A 7633/95 -, juris, m.w.N., und Senatsbeschluss vom 19. September 2006 - 1 B 1141/06 -, juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, ZBR 1992, 284; s.a. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1977 - II C 77.70 -, BVerwGE 52, 33 (34 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2006 - 1 B 1141/06

    Jürgen Ruwe

    Das dem Bundespräsidenten damit eingeräumte Ermessen umfasst - neben dem auch der insoweit vergleichbaren Regelung für "politische Beamte" in § 36 BBG zugrundeliegenden Zweck, die Amtsführung der betroffenen hohen Amtsträger in fortdauernder Übereinstimmung mit der Regierungspolitik zu halten -, vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, NVwZ-RR 1993, 116, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land NRW - OVG NRW -, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 1 A 1619/90 -, NWVBl 1992, 132 = NZWehrR 1992, 123, auch die Zielsetzung, das volle Vertrauen der Regierung in die Bereitschaft und Fähigkeit dieser Berufsoffiziere zu ihrer Amtsausführung abzusichern.

    Vgl: Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 2 BvR 1107/92 -, DVBl 1994, 103; BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992, a.a.O., m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 1998 - 12 A 7633/95 -, Juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992, a.a.O., m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 1998, a.a.O., m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992, a.a.O., m.w.N., OVG NRW, Urteile vom 6. Mai 1998, a.a.O. und vom 1. Oktober 1991, a.a.O.; Verlage, Die Versetzung eines Generals in den einstweiligen Ruhestand, VR 2006, 232.

  • VG Berlin, 01.11.2022 - 6 L 174.22

    Keine Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer

    Vielmehr ist auch das öffentliche Interesse an einer möglichst wirksamen und reibungslosen Regierungsarbeit betroffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, juris Rn. 5).

    Überdies hätte die oberste Dienstbehörde den die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand begründenden Vertrauensverlust nur so weit zu substantiieren, dass das Gericht sich von seinem Vorliegen und von einer insgesamt willkürfreien Ermessensausübung überzeugen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992, a.a.O., Rn. 6).

  • VG Berlin, 22.11.2023 - 6 K 175.22
    Vielmehr ist auch das öffentliche Interesse an einer möglichst wirksamen und reibungslosen Regierungsarbeit betroffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 - juris Rn. 5).

    Überdies hätte die oberste Dienstbehörde den die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand begründenden Vertrauensverlust nur so weit zu substantiieren, dass das Gericht sich von seinem Vorliegen und von einer insgesamt willkürfreien Ermessensausübung überzeugen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992, a.a.O., Rn. 6).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2016 - 4 S 212/16

    Gerichtliche Willkürkontrolle bei Versetzung eines politischen Beamten (hier:

    5 Das Verwaltungsgericht hat des Weiteren von den richtigen Maßstäben ausgehend, die das Bundesverwaltungsgericht seit 1964 überzeugend entwickelt hat (vgl. insbes. Entscheidungen vom 29.10.1964 - II C 182.61 - u. 27.01.1977 - II C 70.73 - u. 17.09.1981 - 2 C 12.80 - u. 26.05.1992 - 2 B 13.92 - u. 13.09.2001 - 2 C 39.00 - alle Juris), schlüssig argumentierend und zutreffend in der Sache entschieden, dass die Versetzung der Klägerin in den einstweiligen Ruhestand formell und materiell rechtmäßig, insbesondere ermessensfehlerfrei und nicht etwa willkürlich erfolgte und von ihr deshalb nicht mit Erfolg angegriffen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 6 A 404/02

    Zurruhesetzung des Landtagsdirektors Prof. Heinrich A. Große-Sender im Juli 1999

    BVerwG, Urteile vom 29.10.1964 - II C 182.61 -, BVerwGE 19, 333, 335 f., vom 27.1.1977 - II C 70.73 -, BVerwGE 52, 33 ff., vom 17.9.1981 - 2 C 12.80 -, RiA 1982, 170 ff., Beschluss vom 26.5.1992 - 2 B 13.92 -, DÖV 1993, 34.
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 WD 13.91

    Meinungsfreiheit eines Soldaten hinsichtlich der politischen und freiheitlich

    Ist dieses Vertrauen der Regierung im Einzelfall nicht mehr im erforderlichen Maße gegeben, so ist die Versetzung eines Vorgesetzten im Generalsrang in den einstweiligen Ruhestand möglich und in aller Regel gerechtfertigt, d.h. ermessensfehlerfrei (Beschluß vom 26. Mai 1992 - BVerwG 2 B 13.92 -).
  • VG Düsseldorf, 18.12.2001 - 2 K 2333/00

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ; Erfüllung eines

    vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1964 - II C 182.61 -, BVerwGE 19, 333, 335 f.; Urteil vom 27. Januar 1977 - II C 70.73 -, BVerwGE 52, 33 ff.; Urteil vom 17. September 1981 - 2 C 12.80 -, RiA 1982, 170 ff.; Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 -, DÖV 1993, 34.
  • VG Berlin, 28.03.2024 - 6 L 279.23
    Vielmehr ist auch das öffentliche Interesse an einer möglichst wirksamen und reibungslosen Regierungsarbeit betroffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1992 - 2 B 13.92 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - 1 A 467/08

    Jürgen Ruwe

  • VG Berlin, 20.02.2015 - 28 K 254.13

    Entlassung eines politischen Beamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Zahlung

  • BVerwG, 04.07.1994 - 2 B 17.94

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen

  • BVerwG, 25.02.1994 - 2 B 182.93

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen an

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10314/92

    Polizeivollzugsbeamte; Gesundheitliche Anforderungen des Polizeidienstes;

  • BVerwG, 15.09.1992 - 2 B 154.92

    Fürsorgepflichtverletzung des Dienstherrn - Faktische Behandlung eines

  • VG Cottbus, 06.01.2010 - 4 L 316/09

    Eilantrag des abgewählten Landrates des Landkreises Oberspreewald - Lausitz gegen

  • VG Berlin, 01.10.2015 - 7 L 599.15

    Versetzung eines Ministerialdirektors in den vorläufigen Ruhestand;

  • VG Köln, 02.06.2006 - 27 L 519/06

    Versetzung eines Generalleutnants in den einstweiligen Ruhestand ; Anforderungen

  • VG Köln, 02.06.2007 - 27 L 525/06

    Formelle Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht